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Familienzulagen

Kinder- und Ausbildungszulagen für Arbeitnehmende, Selbständige im Gewerbe und Nichterwerbstätige
Kinderzulagen an Arbeitnehmer werden immer über den Arbeitgeber mit einem Anmeldeformular beantragt, das bei dessen Familien-Ausgleichskasse bezogen werden kann. Ab 2009 können im Kanton Bern grundsätzlich auch Selbständigerwerbende und Nichterwerbstätige bei ihrer zuständigen Ausgleichskasse Anspruch auf Kinder- und Ausbildungszulagen stellen. Im Kanton Bern betragen die Kinderzulagen für Kinder bis 16 Jahre CHF 230.00 pro Monat/Kind und die Ausbildungszulagen ab dem Monat nach vollendetem 16. Altersjahr CHF 290.00 pro Monat/Kind. Pro Kind darf höchstens eine volle Zulage bezogen werden.


Kinder- und Ausbildungszulagen für selbständige Landwirte und landwirtschaftliche Arbeitnehmende
Selbständige Landwirte und Arbeitnehmende in der Landwirtschaft haben Anspruch auf landwirtschaftliche Kinder- und Ausbildungszulagen. Die Kinderzulagen betragen im Talgebiet für Kinder bis 16 Jahre CHF 200.00 pro Monat/Kind und die Ausbildungszulagen ab dem Monat nach vollendetem 16. Altersjahr CHF 250.00 pro Monat/Kind. Für landw. Arbeitnehmende kommt zusätzliche eine Haushaltungszulage von CHF 100.00 pro Monat zur Ausrichtung. Die Zulagen müssen mit entsprechendem Anmeldeformular bei der zuständigen AHV-Zweigstelle am Betriebsort beantragt werden.

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