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Abmeldung ausländische Bürger

Zuständige Abteilung:Präsidiales
Zuständiger Aufgabenbereich:Einwohner- und Fremdenkontrolle

Sie verlassen die Gemeinde Urtenen-Schönbühl? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.

Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich spätestens am Tage des Wegzugs am Schalter der Einwohnerkontrolle abmelden. Die Abmeldung aus unserer Gemeinde ist gratis.

Für die Abmeldung benötigen wir von Ihnen:

  • Ausländerausweis
Bei einem Wegzug ins Ausland ist die genaue Auslandadresse und eine Kontaktadresse in der Schweiz anzugeben. Wir bitten Sie, sich frühzeitig beim Steuerbüro zu melden. Vor der Abreise muss von ausländischen Personen mit Ausweis C und ausländischen Personen mit Ausweis B, wenn der Ehegatte CH-Bürger ist, eine Steuererklärung ausgefüllt werden.

Verantwortlich Telefon
Burkhalter, Christine 031 850 60 60

Onlinedienst Verantwortlich Telefon Online Bestellen Laden Info
Abmeldung / Wegzug ausländische Bürger Burkhalter, Christine 031 850 60 60    


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