zurück zur Startseite
OrtsplanIndexDatenschutzImpressumHome
Portrait
Gemeinde-Tour in 3D
Aktuelles
Politik
Verwaltung
Abteilungen
Aufgabenbereiche
Mitarbeitende
Dienste / Infos

Online-Schalter
Reglemente / Erlasse

Bildung & Jugend
Wirtschaft
Kommunikation
Ortsmarketing
Kultur & Freizeit
OPENAIR KINO 3322
Umwelt
Druck VersionPDF

Abmeldung CH-Bürger

Zuständige Abteilung:Präsidiales
Zuständiger Aufgabenbereich:Einwohner- und Fremdenkontrolle

Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.

Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich spätestens am Tage des Wegzugs am Schalter der Einwohnerkontrolle abmelden. Die Abmeldung aus unserer Gemeinde ist gratis.

Für die Abmeldung benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:

  • Niederlassungsausweis oder Aufenthaltsausweis (bei Wochenaufenthalt)
Bei einem Wegzug ins Ausland ist die genaue Auslandadresse und eine Kontaktadresse in der Schweiz anzugeben. Wir bitten Sie, sich frühzeitig beim Steuerbüro zu melden. Vor der Abreise muss von CH-Bürgern eine Steuererklärung ausgefüllt werden.


Zivilschutzpflichtige
Die Adressänderung im Zivilschutzbüchlein wird von der Zivilschutzstelle des neuen Wohnortes vorgenommen.


Militärpflichtige
Für die Abmeldung schicken Sie das Dienstbüchlein (mit Angabe der neuen Wohnadresse) dem Sektionschef.

Verantwortlich Telefon
Burkhalter, Christine 031 850 60 60

Onlinedienst Verantwortlich Telefon Online Bestellen Laden Info
Abmeldung / Wegzug CH-Bürger Burkhalter, Christine 031 850 60 60    


zur Übersicht