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Adressauskünfte

Die Einwohnerkontrolle gibt einer Privatperson auf schriftliches Gesuch hin folgende Daten einer Einzelperson bekannt, wenn der Gesuchsteller ein schützenswertes Interesse glaubhaft macht:

  • Namen
  • Vornamen
  • Beruf
  • Geschlecht
  • Adresse
  • Zivilstand
  • Heimatort
  • Datum des Zu-und Wegzuges
  • Jahrgang


Adressauskünfte werden weder telefonisch noch für kommerzielle Zwecke erteilt. Unter Online-Dienste finden Sie das Online-Formular.

Für Listenauskünfte wenden Sie sich mit einem schriftlichen Gesuch an den Gemeinderat.

Preis

CHF 10.00

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