Amtliche Bewertung
Der amtliche Wert bildet den Vermögenssteuerwert eines Grundstücks. Die Gemeinde verwendet den amtlichen Wert ausserdem zur Berechnung der Liegenschaftssteuer. Er wird durch die kantonale Steuerverwaltung festgesetzt. Oftmals findet dazu ein Augenschein vor Ort durch eine kantonale Schätzerin oder einen kantonalen Schätzer statt. Den besonderen Verhältnissen jedes einzelnen Grundstücks wird Rechnung getragen.
Allgemeine Neubewertung 2020 (AN20)
Informationen zur allgemeinen Neubewertung 2020
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Amtliche Bewertung | 031 850 60 62 | steuern@urtenen-schoenbuehl.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Präsidiales | 031 850 60 60 | gemeinde@urtenen-schoenbuehl.ch |