Amtliche Bewertung
Zuständige Abteilung: a) Präsidiales Zuständiger Aufgabenbereich: Steuerbüro Verantwortlich: Grütter, Cornelia Der amtliche Wert bildet den Vermögenssteuerwert eines Grundstückes. Die Gemeinde verwendet den amtlichen Wert ausserdem zur Berechnung der Liegenschaftssteuer oder der Schwellentelle. Jeder amtliche Wert wird aufgrund eines Augenscheines und einer Beurteilung durch kantonale Schätzer festgesetzt. Dabei wird den besonderen Verhältnissen jedes einzelnen Grundstückes Rechnung getragen. Änderungen an Grundstücken werden laufend nachgetragen bzw. nachbewertet. Die nachgetragenen Bewertungsunterlagen befinden sich auf der Verwaltung der Standortgemeinde und können dort vom Eigentümer oder Nutzniesser jederzeit eingesehen werden. Link Amtliche Bewertung
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