Kopfzeile

KONTAKT

Inhalt

Finanzplan

Mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen sind alle gemeinderechtlichen Körperschaften des Kantons Bern verpflichtet, einen Finanzplan zu erstellen. Der Finanzplan soll einen Ueberblick über die mutmassliche Entwicklung des Finanzhaushaltes in den nächsten Jahren geben. Er muss mindestens einmal jährlich der Entwicklung angepasst werden (rollende Finanzplanung).

Die Finanzplanung dient insbesondere

  • der Verhinderung von Sachzwängen, indem die Entwicklung des Finanzhaushaltes frühzeitig beurteilt wird und nötige Korrekturmassnahmen rechtzeitig eingeleitet werden können,
  • als Führungs- und Koordinationsinstrument
  • und als Arbeitsinstrument für die Gestaltung der Finanz- und Investitionspolitik.


Der Finanzplan wird durch den Gemeinderat beschlossen und ist unverbindlich. Die Ergebnisse der Finanzplanung müssen dem Kanton (Aufsichtsbehörde über die Gemeinden) übermittelt werden und stehen dem Stimmberechtigten zur Einsicht offen.

Unter Dokumente finden Sie die Ergebnisse aus dem aktuellen Finanzplan.

Zugehörige Objekte