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EO / MSE Erwerbsausfall

Erwerbsausfallentschädigung für Militär-, Zivilschutz-, Zivildienst
Militär- und Zivilschutzdienstleistende füllen Abschnitt „B“ in der Meldekarte aus, welche sie vom Rechnungsführer erhalten. Arbeitnehmer/innen und Arbeitslose geben die Meldekarte ihrem Arbeitgeber bzw. dem letzten Arbeitgeber ab. Dieser füllt die Lohnbescheinigung „C“ aus und leitet die Karte zur Abrechnung seiner Ausgleichskasse weiter. Selbständigerwerbende und Nichterwerbstätige reichen die Karte ihrer zuständigen Ausgleichskasse ein, Hausfrauen der AHV-Zweigstelle am Wohnsitz. Für ledige Rekruten beträgt die EO-Entschädigung generell CHF 69.00 pro Tag, unabhängig von der vorherigen Tätigkeit.


Mutterschaftsentschädigung
Anspruchsberechtigt sind grundsätzlich Frauen, die während 9 Monaten unmittelbar vor der Geburt des Kindes als Arbeitnehmerinnen oder Selbständigerwerbende tätig waren. Der Anspruch wird mit Anmeldeformular von der Mutter via Arbeitgeber bei der zuständigen Ausgleichskasse geltend gemacht. Die Mutterschaftsentschädigung wird als Taggeld ausgerichtet und beträgt 80 % des bisherigen durchschnittlichen Erwerbseinkommens, maximal CHF 220.00 pro Tag. Der Anspruch beginnt am Tag der Geburt und endet spätestens nach 14 Wochen bzw. 98 Tagen.

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