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Wochenaufenthalt CH-Bürger

Wer sich länger als drei Monate in der Gemeinde Urtenen-Schönbühl aufhält, jedoch nicht mit der Absicht des dauernden Verbleibens (z.B. Studium, Berufsausbildung, Saisonstelle ect.) und sich der Lebensmittelpunkt nicht hier befindet, meldet sich innerhalb von 14 Tagen zum Aufenthalt an. Wochenaufenthalter/innen haben einen Heimatausweis oder Interimsausweis zu hinterlegen, welchen sie bei der Wohnsitzgemeinde bestellen können. Als Quittung erhalten Sie einen Aufenthaltsausweis.

Mit dem untenstehenden Online-Formular können Sie sich vorgängig online anmelden.

Das Steuerbüro prüft von Zeit zu Zeit gemäss gesetzlichen Grundlagen, ob die Voraussetzungen für einen Wochenaufenthalt in der Gemeinde Urtenen-Schönbühl noch erfüllt sind.

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