Anmeldung CH-Bürger
Sind Sie neu in unsere Gemeinde zugezogen? Wir heissen Sie herzlich willkommen!
Damit wir Sie in unsere Register aufnehmen können, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen seit dem Zuzug bei uns persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle anmelden. Für die Anmeldung bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
- Heimatausweis (bei Wochenaufenthalt)
- Identitätskarte, Pass oder Führerausweis
- Mietvertrag
- Familienbüchlein oder Familienausweis (falls Sie verheiratet sind)
- Scheidungsurteil (Sorgerecht der Kinder)
- Geburtsscheine der Kinder
Wenn Sie aus einer Gemeinde zuziehen, welche eUmzugCH nutzt und Sie Ihren Umzug über diese Plattform gemeldet haben, entfällt die persönliche Vorsprache am Schalter. Wir bitten Sie jedoch, uns zusätzliche Angaben unter einwohnerkontrolle@urtenen-schoenbuehl.ch zu machen und folgende Dokumente mitzuliefern:
- Name von Konkubinats- oder WG-Partnern
- Mietvertrag
- Familienausweis
- Scheidungsurteil
- Geburtsscheine der Kinder
Wochenaufenthalter können Ihren Umzug nicht über das Portal melden und müssen sich am Schalter anmelden.
Zivilschutzpflichtige
Die Adressänderung im Zivilschutzbüchlein wird von der Zivilschutzstelle des neuen Wohnortes vorgenommen.
Militärpflichtige
Für die Adressänderung senden Sie das Dienstbüchlein (mit Angabe der neuen Wohnadresse) dem Sektionschef.
Preis
Zugehörige Objekte
Name |
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Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle | 031 850 60 60 | einwohnerkontrolle@urtenen-schoenbuehl.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Präsidiales | 031 850 60 60 | gemeinde@urtenen-schoenbuehl.ch |