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Abstimmungen und Wahlen

Die Gemeinden organisieren die Durchführung der Wahlen und Abstimmungen.

Stimm- und wahlberechtigt sind SchweizerbürgerInnen ab 18 Jahren. Für das Stimmrecht auf Gemeindeebene ist eine Wohnsitzdauer in der Gemeinde von drei Monaten erforderlich.

Die Zustellung der Abstimmungsunterlagen erfolgt im Auftrag der Gemeinde durch das SAZ in Burgdorf spätestens drei Wochen vor dem Abstimmungstermin. Falls Sie keine Unterlagen erhalten oder diese verloren haben, nehmen Sie mit der Präsidialabteilung Kontakt auf.

Am Abstimmungssonntag werden die Wahl- oder Abstimmungsresultate ausgezählt. Der ständige Ausschuss übernimmt diese Aufgabe zusammen mit aufgebotenen Stimmberechtigten. Urtenen-Schönbühl ist Hochrechnungsgemeinde für verschiedene Medien und Institute. Die gesamten Resultate finden Sie unter www.admin.ch (Bund) und www.sta.be.ch (Kanton).

 

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