Abstimmungen und Wahlen
Wir bereiten die Wahlen und Abstimmungen vor und senden den Stimmberechtigten die Abstimmungsunterlagen zu. Voraussetzung zur Ausübung des Stimm- und Wahlrechts ist das Schweizer Bürgerrecht, für das Gemeindestimmrecht müssen Sie während mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnhaft und gemeldet sein.
Der Versand des Abstimmungsmaterials erfolgt durch die Behindertenwerkstatt SAZ in Burgdorf. Die Unterlagen werden für Abstimmungen spätestens drei Wochen, für Gemeindeversammlungen zwei Wochen vorher zugestellt. Falls Sie als stimmberechtigte Person die Unterlagen nicht erhalten haben, melden Sie dies bitte telefonisch oder per E-Mail bei uns.
Am Abstimmungssonntag zählt unser Wahlbüro die eingegangenen Zettel aus und ermittelt das Wahl- oder Abstimmungsresultat. Der ständige Ausschuss umfasst drei Mitglieder. Stimmberechtigte werden alternierend zur Mitwirkung im Wahlbüro aufgeboten. Urtenen-Schönbühl figuriert unter den ausgewählten Gemeinden für Hochrechnungen verschiedener Medien und Institute. Die Ergebnisse werden via Presse und auf dieser Homepage publiziert.