Umwelt
Das Umweltschutzgesetz hat zum Ziel, Menschen, Tiere und Pflanzen, ihre Lebensgemeinschaften und Lebensräume gegen schädliche oder lästige Einwirkungen zu schützen und die Bodenfruchtbarkeit zu erhalten (Art. 1 Abs. 1). Es beschreibt folgende Sachbereiche: Immissionen (Luftverschmutzung; Lärm und Erschütterungen; nichtionisierende Strahlen), Katastrophenschutz, umweltgefährdende Stoffe, umweltgefährdende Organismen, Abfälle, Belastungen des Bodens.
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Aufgaben der Gemeinde im Umweltschutzbereich sind:
- Umwelt- und Gewässerschutzgesetzgebung vollziehen
- Dienstleistungs-, Informations- und Beratungsstelle für Bürger, Kunden, Behörden im Hinblick auf die Einhaltung von Umwelt- und Gewässerschutzvorschriften sein
- Betriebsanlagen und Bauvorhaben beurteilen und überwachen
- Lösungsvorschläge zum Schutz der Umwelt erarbeiten
- Zusammenarbeit und Massnahmenkoordination mit Kanton und anderen Gemeinden pflegen
- inzipien der Nachhaltigen Entwicklung in der Gemeinde umsetzen
Weiterführender Link: Amt für Umweltkoordination und Energie
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| Aktivitaeten_2010-2014.pdf (31.1 kB) |