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Umwelt


Das Umweltschutzgesetz hat zum Ziel, Menschen, Tiere und Pflanzen, ihre Lebensgemeinschaften und Lebensräume gegen schädliche oder lästige Einwirkungen zu schützen und die Bodenfruchtbarkeit zu erhalten (Art. 1 Abs. 1). Es beschreibt folgende Sachbereiche: Immissionen (Luftverschmutzung; Lärm und Erschütterungen; nichtionisierende Strahlen), Katastrophenschutz, umweltgefährdende Stoffe, umweltgefährdende Organismen, Abfälle, Belastungen des Bodens.

Foto von Bäumen
Aufgaben der Gemeinde im Umweltschutzbereich sind:
  • Umwelt- und Gewässerschutzgesetzgebung vollziehen
  • Dienstleistungs-, Informations- und Beratungsstelle für Bürger, Kunden, Behörden im Hinblick auf die Einhaltung von Umwelt- und Gewässerschutzvorschriften sein
  • Betriebsanlagen und Bauvorhaben beurteilen und überwachen
  • Lösungsvorschläge zum Schutz der Umwelt erarbeiten
  • Zusammenarbeit und Massnahmenkoordination mit Kanton und anderen Gemeinden pflegen
  • inzipien der Nachhaltigen Entwicklung in der Gemeinde umsetzen


Weiterführender Link:
Amt für Umweltkoordination und Energie