Übergabe der Bürgerbriefe an die Jungbürgerinnen und Jungbürger (Jg. 1991)
Voranschlag 2010 mit Festsetzung der Steueranlagen.
Orientierungen und Verschiedenes mit Verleihung des U-Schön Award 2009.
Im Anschluss an die Versammlung Apéro im Foyer.
Aktenauflage: Eine Zusammenfassung des Voranschlags wird in der Botschaft abgedruckt, detaillierte Exemplare können auf der Finanzverwaltung bestellt und bezogen werden.
Rechtsmittel: Gegen Versammlungsbeschlüsse kann beim Regierungsstatthalter von Fraubrunnen Beschwerde geführt werden. Die Frist beträgt 30 Tage und beginnt am Tag der Versammlung. Es wird auf die Rügepflicht (Gemeindegesetz Art. 98) hingewiesen.
Stimmberechtigt in Gemeindeangelegenheiten sind alle Personen, die in eidgenössischen und kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt sind und seit drei Monaten in der Gemeinde wohnen. Der zugestellte Stimmausweis berechtigt zur Teilnahme. Auf rechtzeitige Voranfrage bei der Gemeindeverwaltung werden nicht stimmberechtigte Personen als Gäste und Zuhörer der Gemeindeversammlung zugelassen.