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Gemeindeversammlung

15. Sept. 2020, 19.30 Uhr

Ort

Zentrumssaal
Zentrumsplatz 8
3322 Urtenen-Schönbühl

Kontakt

Hansjörg Lanz
gemeinde@urtenen-schoenbuehl.ch

Informationen

Beschreibung

Traktanden

  1. Kreditabrechnung Schulraumerweiterung Lee, Kenntnisnahme.
  2. Jahresrechnung 2019, Genehmigung.
  3. Innenraumsanierung Gemeindeverwaltung mit Verlegung Bibliothek, Bewilligung Verpflichtungskredit.
  4. Verschiedenes, Orientierungen.

 

Aktenauflage
Die Akten und Unterlagen zu den Traktanden liegen drei Wochen vor der Versammlung auf der Gemeindeverwaltung öffentlich auf.
Die Botschaft mit Erläuterungen wird mit der Ausweiskarte an alle Stimmberechtigten versandt und ist auf der Homepage der Gemeinde aufgeschaltet. Die Jahresrechnung ist in der Botschaft erläutert. Detaillierte Exemplare können auf der Finanzverwaltung bestellt und bezogen werden.

Rechtsmittel
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt einzureichen (Art. 63ff VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften muss sofort beanstandet werden. Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen (Art. 49a Gemeindegesetz).

COVID-19
Die Information im Saal wird gemäss Konzept und Schutzmassnahmen zur COVID-Verordnung durchgeführt.
Die Einhaltung von Abstand und Hygienemassnahmen ist unerlässlich. Das Contact-Tracing wird mit Eintragung von Sitzplatznummer und Telefon-Nr. auf der Ausweiskarte sichergestellt.
Die Teilnahme ist eine individuelle Entscheidung in Eigenverantwortung der Teilnehmenden. Besonders gefährdete Personengruppen werden aufgefordert, sich bei einer Teilnahme bestmöglich zu schützen. Kranke oder sich krank fühlende Personen müssen auf jeden Fall zu Hause bleiben, ebenfalls wer mit einer erkrankten Person engen Kontakt hatte, es gelten die Isolation- und Quarantänebestimmungen des BAG und Anordnungen der zuständigen kantonalen Stellen.
Teilnehmenden wird empfohlen, sich rechtzeitig einzufinden (Eingang gestaffelt).

Urtenen-Schönbühl, 11. August 2020

Der Gemeinderat

Voraussetzungen
Stimmberechtigt in Gemeindeangelegenheiten sind alle Personen, die in eidgenössischen und kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt sind und seit drei Monaten in der Gemeinde wohnen. Der zugestellte Stimmausweis berechtigt zur Teilnahme. Auf rechtzeitige Voranfrage bei der Gemeindeverwaltung werden nicht stimmberechtigte Personen als Gäste und Zuhörer der Gemeindeversammlung zugelassen.

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Dokumente

Name
Botschaft 15.09.2020 Download 0 Botschaft 15.09.2020
Beschlüsse 15.09.2020 Download 1 Beschlüsse 15.09.2020
Protokoll 15.09.2020 Download 2 Protokoll 15.09.2020