Gemeindeversammlung
Ort
ZentrumssaalZentrumsplatz 8
3322 Urtenen-Schönbühl
Informationen
- Beschreibung
Traktanden
- Kreditabrechnung Schulraumerweiterung Lee, Kenntnisnahme.
- Jahresrechnung 2019, Genehmigung.
- Innenraumsanierung Gemeindeverwaltung mit Verlegung Bibliothek, Bewilligung Verpflichtungskredit.
- Verschiedenes, Orientierungen.
Aktenauflage
Die Akten und Unterlagen zu den Traktanden liegen drei Wochen vor der Versammlung auf der Gemeindeverwaltung öffentlich auf.
Die Botschaft mit Erläuterungen wird mit der Ausweiskarte an alle Stimmberechtigten versandt und ist auf der Homepage der Gemeinde aufgeschaltet. Die Jahresrechnung ist in der Botschaft erläutert. Detaillierte Exemplare können auf der Finanzverwaltung bestellt und bezogen werden.Rechtsmittel
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt einzureichen (Art. 63ff VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften muss sofort beanstandet werden. Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen (Art. 49a Gemeindegesetz).COVID-19
Die Information im Saal wird gemäss Konzept und Schutzmassnahmen zur COVID-Verordnung durchgeführt.
Die Einhaltung von Abstand und Hygienemassnahmen ist unerlässlich. Das Contact-Tracing wird mit Eintragung von Sitzplatznummer und Telefon-Nr. auf der Ausweiskarte sichergestellt.
Die Teilnahme ist eine individuelle Entscheidung in Eigenverantwortung der Teilnehmenden. Besonders gefährdete Personengruppen werden aufgefordert, sich bei einer Teilnahme bestmöglich zu schützen. Kranke oder sich krank fühlende Personen müssen auf jeden Fall zu Hause bleiben, ebenfalls wer mit einer erkrankten Person engen Kontakt hatte, es gelten die Isolation- und Quarantänebestimmungen des BAG und Anordnungen der zuständigen kantonalen Stellen.
Teilnehmenden wird empfohlen, sich rechtzeitig einzufinden (Eingang gestaffelt).Urtenen-Schönbühl, 11. August 2020
Der Gemeinderat
- Voraussetzungen
- Stimmberechtigt in Gemeindeangelegenheiten sind alle Personen, die in eidgenössischen und kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt sind und seit drei Monaten in der Gemeinde wohnen. Der zugestellte Stimmausweis berechtigt zur Teilnahme. Auf rechtzeitige Voranfrage bei der Gemeindeverwaltung werden nicht stimmberechtigte Personen als Gäste und Zuhörer der Gemeindeversammlung zugelassen.
Download
Dokumente
Name | |||
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Botschaft 15.09.2020 | Download | 0 | Botschaft 15.09.2020 |
Beschlüsse 15.09.2020 | Download | 1 | Beschlüsse 15.09.2020 |
Protokoll 15.09.2020 | Download | 2 | Protokoll 15.09.2020 |