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Gemeindeversammlung

8. Dez. 2011, 20.00 Uhr

Ort

Zentrumssaal Urtenen-Schönbühl
Zentrumsplatz 8
3322 Urtenen-Schönbühl

Kontakt

Hansjörg Lanz
gemeinde@urtenen-schoenbuehl.ch

Informationen

Beschreibung
Traktanden

1. Begrüssung der Jungbürgerinnen und Jungbürger (Jahrgang 1993), Uebergabe der Bürgerbriefe.

2. Kreditbewilligung für den Ersatz der Wasserleitung Mattenweg.

3. Genehmigung von Aenderungen des Wasserversorgungsreglements und des Abwasserentsorgungsreglements.

4. Genehmigung des Voranschlags 2012 mit Festsetzung der Steueranlagen.

5. Orientierungen und Verschiedenes mit Verleihung des U-Schön Award 2011.

Im Anschluss an die Versammlung offeriert die Gemeinde einen Apéro im Foyer.


Die Zustellung der Botschaft erfolgt in der Woche 47.

Aktenauflage: Öffentliche Auflage der Reglementsänderungen (Traktandum 3) während 30 Tagen vom 7. November bis zur Gemeindeversammlung. Es wird auf die Botschaft an die Stimmberechtigten verwiesen. Eine Zusammenfassung des Voranschlags (Traktandum 4) wird in der Botschaft abgedruckt, detaillierte Exemplare können ab 15. November auf der Finanzverwaltung bestellt und bezogen werden. Ab diesem Termin liegen auch die übrigen Geschäftsakten öffentlich auf.

Rechtsmittel: Gegen Versammlungsbeschlüsse kann beim Regierungsstatthalter Beschwerde geführt werden. Die Frist beträgt 30 Tage und beginnt am Tag der Versammlung. Es wird auf die Rügepflicht (Gemeindegesetz Art. 98) hingewiesen.

Die Gemeinde freut sich, Sie an der Gemeindeversammlung zu begrüssen.
Voraussetzungen
Stimmberechtigt in Gemeindeangelegenheiten sind alle Personen, die in eidgenössischen und kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt sind und seit drei Monaten in der Gemeinde wohnen. Der zugestellte Stimmausweis berechtigt zur Teilnahme. Auf rechtzeitige Voranfrage bei der Gemeindeverwaltung werden nicht stimmberechtigte Personen als Gäste und Zuhörer der Gemeindeversammlung zugelassen.

Dokumente

Name
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