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Gemeindeversammlung

7. Dez. 2010, 20.00 Uhr

Ort

Zentrumssaal Urtenen-Schönbühl
Zentrumsplatz 8
3322 Urtenen-Schönbühl

Kontakt

Hansjörg Lanz
gemeinde@urtenen-schoenbuehl.ch

Informationen

Beschreibung
Gemeindeversammlung genehmigt Budget; Musikgesellschaft mit Award geehrt
Die Gemeindeversammlung vom 7. Dezember 2010 hat den Voranschlag 2011 ohne Gegenstimme genehmigt. Dem Reglement über den Unterhalts- und Erneuerungsfonds Liegenschaften und einer Zonenplanänderung wurde zugestimmt.

Zu Beginn der Versammlung wurden die Jungbürgerinnen und Jungbürger geehrt und mit der Ueberreichung der Bürgerbriefe willkommen geheissen. Dem Voranschlag 2011 mit unveränderter Steueranlage und Gebührenansätzen stimmte die Versammlung ohne Gegenstimme zu. Durch Kosteneinsparungen in allen Departementen mit günstiger Entwicklung im Bereich der Steuereinnahmen und Mehrwertabschöpfungen fällt das Budgetdefizit mit Fr. 362‘300 kleiner aus als nach Finanzplan erwartet wurde. Für das Jahr 2011 sind Bruttoinvestitionen von 2,9 Mio Franken geplant.

Dem Reglement über die Spezialfinanzierung Werterhalt Liegenschaften Finanzvermögen und einer Zonenplanänderung im Unterdorf Parzelle Lindeggen, Zuweisung von 600 m2 Grünzone zur Ländlichen Dorfzone, stimmte die Versammlung besucht von 110 Stimmberechtigten und einer Schulklasse ohne Gegenstimme zu.


Musikgesellschaft erhält U-Schön Award

Die Musikgesellschaft Urtenen-Schönbühl wurde an der Gemeindeversammlung mit dem Award 2010 geehrt. Der Verein Ortsmarketing U-Schön verleiht den Preis an Personen oder Institutionen, die sich uneigennützig für das Gesamtwohl der Bevölkerung einsetzen. Die Musikgesellschaft Urtenen-Schönbühl mit der Harmonie Ittigen-Papiermühle umrahmte die Gemeindeversammlung mit ihren Vorträgen. Im Jahr 2013 feiert die Musikgesellschaft ihr 60jähriges Bestehen. Speziell geehrt wurde Arnold Waser, seine Verdienste im Verein wurden von U-Schön-Präsident Rolf Böhlen gewürdigt. Arnold Waser gehört seit über 40 Jahren der Musikgesellschaft an und war 7 Jahre Präsident. Er organisierte mit grossem Engagement viele Events und gehört als Kassier bis heute zum „harten Kern“ des Vereins.
Voraussetzungen
Stimmberechtigt in Gemeindeangelegenheiten sind alle Personen, die in eidgenössischen und kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt sind und seit drei Monaten in der Gemeinde wohnen. Der zugestellte Stimmausweis berechtigt zur Teilnahme. Auf rechtzeitige Voranfrage bei der Gemeindeverwaltung werden nicht stimmberechtigte Personen als Gäste und Zuhörer der Gemeindeversammlung zugelassen.

Dokumente

Name
Botschaft_7._Dezember_2010.pdf Download 0 Botschaft_7._Dezember_2010.pdf

Zugehörige Objekte

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