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Gemeindeversammlung

18. Mai 2010, 20.00 Uhr

Ort

Zentrumssaal Urtenen-Schönbühl
Zentrumsplatz 8
3322 Urtenen-Schönbühl

Kontakt

Hansjörg Lanz
gemeinde@urtenen-schoenbuehl.ch

Informationen

Beschreibung
Die Gemeindeversammlung vom 18. Mai 2010 hat die Gemeinderechnung 2009 ohne Gegenstimme genehmigt.

Mit einem Aufwandüberschuss von Fr. 550‘277 resultierte gegenüber dem Budget ein um Fr. 165‘000 besseres Ergebnis. Die Rechnung wurde positiv beeinflusst durch Mehrertrag bei den Einkommenssteuern der natürlichen und juristischen Personen. Mindereinnahmen bei den Steuerteilungen gegenüber dem Budget verhinderten ein praktisch ausgeglichenes Rechnungsergebnis. Die Gemeinde verfügt über ein Eigenkapital von rund 8 Steuerzehnteln. Die Nettoinvestitionen lagen mit 1,28 Mio Franken unter dem Budget und umfassten vorwiegend die Fertigstellung des Bahnhofareals und Investitionen an den Schulanlagen.
In einer angeregten Diskussion des Rechnungsergebnisses wurde mehrfach die Wichtigkeit zur Beibehaltung der Sparbemühungen mit solidem Finanzhaushalt betont, damit die Gemeinde ihre vielfältigen Aufgaben als attraktiver Wohn- und Wirtschaftsstandort gerade auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten nachhaltig wahrnehmen kann, ohne auf Grund ihres Substrats die Reserven und das Eigenkapital zu stark abzubauen. Mit Zentrumsfunktionen und den vorhandenen Infrastrukturen sind diese Aufgaben in allen Departementen vielfältig und komplex. Rückstellungen für die Steuergesetzrevision sind getätigt und die möglichen Auswirkungen von FILAG 2012 in der Finanzplanung berücksichtigt. Der Gemeinderat will die Konsumausgaben und Investitionen weiterhin auf das Notwendige beschränken. Ob die Entwicklung und Zahlen der Finanzplanung eingehalten oder sogar verbessert budgetiert werden kann, hängt indessen stark von der wirtschaftlichen Entwicklung und vom Steuerhaushalt ab.
Die Gemeindeversammlung wurde über den Stand des Pilotprojekts Verkehrsmanagement in der Region Bern informiert, das die Region Schönbühl speziell betrifft und unter Federführung des Kantons auf der Grundlage der Korridorstudie Bern Nord durchgeführt wird. Orientiert wurde ebenfalls über die Zonen Tempo 30, die noch in diesem Jahr abgeschlossen werden sollen.
Voraussetzungen
Stimmberechtigt in Gemeindeangelegenheiten sind alle Personen, die in eidgenössischen und kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt sind und seit drei Monaten in der Gemeinde wohnen. Der zugestellte Stimmausweis berechtigt zur Teilnahme. Auf rechtzeitige Voranfrage bei der Gemeindeverwaltung werden nicht stimmberechtigte Personen als Gäste und Zuhörer der Gemeindeversammlung zugelassen.

Dokumente

Name
Botschaft_18._Mai_2010.pdf Download 0 Botschaft_18._Mai_2010.pdf