Gemeindeversammlung
Ort
Zentrumssaal Urtenen-SchönbühlZentrumsplatz 8
3322 Urtenen-Schönbühl
Informationen
- Beschreibung
- Traktanden
- Genehmigung der Gemeinderechnung 2014
- Orientierungen und Verschiedenes
Publikation und Aktenauflage
- Amtliche Publikation im Fraubrunner Anzeiger sowie Informationen auf der Homepage Gemeinde
- Aktenauflage: Eine Zusammenfassung der Gemeinderechnung ist in dieser Botschaft abgedruckt, detaillierte Exemplare können auf der Finanzverwaltung bestellt und bezogen werden. Die Rechnung liegt zudem auf der Gemeindeverwaltung öffentlich auf.
Rechtsmittel: Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland einzureichen (Art. 63ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG).
Rügepflicht: Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz).
Botschaft: Die Stimmberechtigten erhalten die Botschaft des Gemeinderates mit der Ausweiskarte zugestellt.
Wir freuen uns, Sie an der Gemeindeversammlung begrüssen zu dürfen.
Der Gemeinderat - Voraussetzungen
- Stimmberechtigt in Gemeindeangelegenheiten sind alle Personen, die in eidgenössischen und kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt sind und seit drei Monaten in der Gemeinde wohnen. Der zugestellte Stimmausweis berechtigt zur Teilnahme. Auf rechtzeitige Voranfrage bei der Gemeindeverwaltung werden nicht stimmberechtigte Personen als Gäste und Zuhörer der Gemeindeversammlung zugelassen.
Download
Dokumente
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Botschaft_18.05.2015.pdf | Download | 0 | Botschaft_18.05.2015.pdf |
Beschlusse_18.05.2015.pdf | Download | 1 | Beschlusse_18.05.2015.pdf |