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Gemeindeversammlung

1. Dez. 2014, 20.00 Uhr

Ort

Zentrumssaal Urtenen-Schönbühl
Zentrumsplatz 8
3322 Urtenen-Schönbühl

Kontakt

Hansjörg Lanz
gemeinde@urtenen-schoenbuehl.ch

Informationen

Beschreibung
Traktanden
  1. Begrüssung der Jungbürgerinnen und Jungbürger und Übergabe der Bürgerbriefe.
  2. Kreditabrechnung Ersatz Wasserleitung Unterdorfstrasse.
  3. Genehmigung des Voranschlags 2015 mit Festsetzung der Steueranlagen.
  4. Orientierungen und Verschiedenes, Verleihung des uschön Award.

Die Stimmberechtigten erhalten die Botschaft zugestellt.
Einladung zum Apéro im Foyer im Anschluss an diese Versammlung.

Aktenauflage und Rechtsmittel:
Eine Zusammenfassung des Voranschlags (Traktandum 3) wird in der Botschaft abgedruckt, detaillierte Exemplare des Budgets können ab 12. November 2014 auf der Finanzverwaltung bestellt und bezogen werden. Ab diesem Termin liegen auch die übrigen Geschäftsakten auf der Gemeindeverwaltung öffentlich auf.
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland einzureichen (Art. 63ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Rügepflicht - die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht).

Botschaft: Die Stimmberechtigten erhalten die Botschaft des Gemeinderates mit der Ausweiskarte zugestellt.

Wir freuen uns, Sie an der Gemeindeversammlung begrüssen zu dürfen.

Der Gemeinderat
Voraussetzungen
Stimmberechtigt in Gemeindeangelegenheiten sind alle Personen, die in eidgenössischen und kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt sind und seit drei Monaten in der Gemeinde wohnen. Der zugestellte Stimmausweis berechtigt zur Teilnahme. Auf rechtzeitige Voranfrage bei der Gemeindeverwaltung werden nicht stimmberechtigte Personen als Gäste und Zuhörer der Gemeindeversammlung zugelassen.

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Dokumente

Name
Botschaft_01.12.2014.pdf Download 0 Botschaft_01.12.2014.pdf
Beschlusse_01.12.2014.pdf Download 1 Beschlusse_01.12.2014.pdf