Leitbild des Gemeinderates mit Legislaturprogramm 2013 - 2017
Auf den Grundsätzen der Nachhaltigem Entwicklung (NE) in den Bereichen Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft, gestützt auf eine Stärken- und Schwächenanalyse (SWOT), hat der Gemeinderat Leitsätze formuliert, die mittel- oder langfristig zusammen mit den Kommissionen und der Verwaltung realisiert werden sollen. Aus den Leitsätzen sind die Legislaturziele abgeleitet. Das vorliegende Dokument dient als Führungs-, Koordinations- und Kontroll-instrument. Die Legislaturziele sind auch ein Hilfsmittel für die rollende Finanzplanung der Gemeinde.

Nachhaltige Entwicklung (NE) als Basis Die Bundesverfassung bekennt sich zum Prinzip der Nachhaltigen Entwicklung, deren Hauptanliegen die ganzheitliche Sicht von Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft sowie die Solidarität mit künftigen Generationen und innerhalb der heutigen Generation darstellt. Die Gemeinden spielen bei der Umsetzung der Nachhaltigen Entwicklung eine wichtige Rolle. Mit dem Erlass einer Richtlinie hat der Gemeinderat dokumentiert, sein Handeln und das Leitbild mit Legislaturprogramm auf die Nachhaltige Entwicklung abzustützen. Bei der Interessenabwägung sind die Rahmenbedingungen aller drei Dimensionen Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft gleichermassen zu berücksichtigen.
Anhang LEGISLATURPROGRAMM_2013-2017.pdf (123.5 kB)
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