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Umwelt
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Leitbild des Gemeinderates mit Legislaturprogramm 2009 - 2012



Auf den Grundsätzen der Nachhaltigen Entwicklung (NE) in den Bereichen Gesellschaft, Wirtschaft und Umwelt, gestützt auf eine Stärken- und Schwächenanalyse (SWOT), hat der Gemeinderat Leitsätze formuliert, die mittel- oder langfristig zusammen mit den Kommissionen und der Verwaltung realisiert werden sollen. Aus den Leitsätzen sind Legislaturziele abgeleitet. Aus der laufenden Entwicklung können sich Anpassungen oder Ergänzungen ergeben.
 
Zur Erreichung der Legislaturziele gilt der Grundsatz, dass der Gemeinderat

  • im Sinne und zum Wohle der ganzen Gemeinde und deren Bevölkerung entscheidet; dies nach dem Primat „in dubio pro populo“
  • Entscheidungen gemeinsam und nach dem Kollegialitätsprinzip getragen werden.
Das vorliegende Dokument dient als Führungs-, Koordinations- und Kontrollinstrument. Die Legislaturziele sind auch ein Hilfsmittel für die rollende Finanzplanung der Gemeinde.

Nachhaltige Entwicklung



Nachhaltige Entwicklung (NE) als Basis

Die Bundesverfassung bekennt sich zum Prinzip der Nachhaltigen Entwicklung, deren Hauptanliegen die ganzheitliche Sicht von Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft sowie die Solidarität mit künftigen Generationen und innerhalb der heutigen Generation darstellt.

Die Kantone und auch die Gemeinden spielen bei der Umsetzung der Nachhaltigen Entwicklung eine wichtige Rolle. Mit dem Erlass einer Richtlinie hat der Gemeinderat dokumentiert, sein Handeln und die Ausrichtung von Leitbild und Legislaturprogramm auf die Nachhaltige Entwicklung abzustützen. Dabei gilt der Grundsatz, dass Entscheide darauf ausgerichtet sind, im Verlauf der Zeit nicht eine Dimension systematisch zu Gunsten einer anderen zu benachteiligen. Bei der Interessenabwägung sind die Rahmenbedingungen aller drei Dimensionen Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft gleichermassen zu berücksichtigen.

Legislaturprogramm_2009-2012.pdf (156.5 kB)