Der Gemeinderat (Exekutive) besteht einschliesslich dem Präsidenten aus sieben Mitgliedern. Er plant und koordiniert die Geschäfte und vertritt die Gemeinde nach aussen. Er beschliesst als Kollegialbehörde in allen Fragen, die nicht einem anderen Organ zum Entscheid übertragen sind (Art. 48 - 50 Gemeindeordnung). Die Finanzkompetenz des Gemeinderates liegt bei max. Fr. 200'000.— für neue Ausgaben.
Sitzungen des Gemeinderates finden in der Regel alle zwei Wochen statt. Jedes Gemeinderatsmitglied führt ein Departement und ist teilamtlich für die Gemeinde tätig. Die Gemeinderatsmitglieder werden im Proporzverfahren gewählt, der Gemeindepräsident im Majorzverfahren mit Sitzanrechnung im Proporz.
Der Gemeinderat hat für die kommenden Jahre ein Leitbild mit Legislaturprogramm erlassen. Es ist auf die Richtlinie und Grundsätze der Nachhaltigen Entwicklung abgestützt und dient als Kontrollinstrument für Behörden und Verwaltung sowie die Finanzplanung.